Die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL hilft Ihnen bei rechtlichen Problemen auf dem Gebiet des Medizinrechts
Die Anwälte der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL vertreten vor allem Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach ärztlichen Behandlungs– oder Aufklärungsfehlern.
Das sog. Arzthaftungsrecht bezeichnet denjenigen Teil des Medizinrechts, der die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes bei Pflichtverletzungen gegenüber Patienten regelt. Egal ob ärztlicher Behandlungsfehler oder eine fehlende sowie fehlerhafte Aufklärung im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – das Team von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte betrachtet die persönliche Situation jedes Mandanten individuell und geht hierauf im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollumfänglich ein. Die Anwälte von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte haben zudem umfassende Kenntnisse der Organisation des Gesundheitswesens, der Klinik- und Praxisorganisation sowie des ärztlichen Berufsrechts, was unabdingbar für die erfolgreiche Betreuung medizinrechtlicher Mandate ist.
An SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte können sich Mandanten bereits dann wenden, wenn lediglich nur der Verdacht besteht, dass dem behandelnden Arzt möglicherweise ein Fehler in der ärztlichen Sorgfaltspflicht unterlaufen sein könnte. Dem Mandanten selbst wird es in den meisten Fällen nahezu unmöglich sein, einen vermuteten Behandlungsfehler aufzudecken und nachzuweisen. Um die Mandanten bestmöglich hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens bei einem solchen Verdacht beraten zu können, lassen sich SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte in medizinischen Fragen im Einverständnis mit den Mandanten ärztlich beraten. In dieser Zusammenarbeit fachlicher Kompetenz aus Recht und Medizin kann die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte Sie bestens beraten und vertreten. Zudem ist Frau Rechtanwältin Telioridis aufgrund ihrer Tätigkeit für das Juristische Repetitorium hemmer und ihrer Expertise im Medizinrecht auch mit der Überprüfung und Anfechtung juristischer und medizinischer Prüfungen befasst.
Die Anwälte von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Medizinrechts insbesondere in folgenden Schwerpunkten:
- Ärztlicher Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler vor, nach und während der Behandlung
- Dokumentationsfehler
- Organisationsmängel
- Mangelnde Hygiene im Krankenhaus und daraus resultierende Erkrankungen
- Anfechtung medizinischer Prüfungen
„Das Recht des Stärkeren ist das größte Unrecht.“
Marie von Ebner-Eschenbach
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Beweislastumkehr beim ärztlichen Behandlungsfehler
Die Beweislast bezieht sich sowohl auf das Verschulden des behandelnden Arztes als auch auf den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Arztes und dem Eintritt der Verletzung des Lebens und/oder des Körpers des Patienten. Beweislast bedeutet, dass der Patient im Falle eines Prozesses gegen seinen behandelnden Arzt, die Pflichtverletzung seitens des Arztes selbst nachweisen muss. Da es sich für den Patienten in den meisten Fällen als äußerst schwierig gestalten wird, dem Arzt, ohne jegliches Fachwissen einen ärztlichen Behandlungsfehler nachzuweisen, hat die Rechtsprechung Fallgruppen geschaffen, bei denen dem Patienten Beweiserleichterungen, oft sogar eine Beweislastumkehr zugutekommen kann. Dies bedeutet, dass nicht mehr der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern der Arzt vielmehr seinen vermeintlich begangenen Fehler wiederlegen muss.












