Ärztlicher Aufklärungsfehler

Verantwortlichkeit eines Arztes bei Pflichtverletzungen

Das sog. Arzthaftungsrecht

Ärztlicher Behandlungsfehler

„lege artis“ – die sog. Regeln der ärztlichen Kunst

Ärztliche Behandlungsfehler

Schadensersatz in der Medizin

Unser Vorgehen für Sie

Schadensersatz im Medizinrecht

Medizinische Rechtsfolgen

Was bedeutet umfassende angemessene Aufklärung?

Medizinische Aufklärungsfehler

Medizinische Rechtsfolgen

Was bedeutet „angemessenes Schmerzensgeld“?

Schmerzensgeld

Medizinische Rechtsfolgen

Unser Vorgehen für Sie

Schadensersatz

FAQ - Häufig gestellte Fragen im Medizinrecht

Wir klare geben Antworten

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Medizinrecht.law2024-01-15T17:54:02+01:00

Die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL hilft Ihnen bei rechtlichen Problemen auf dem Gebiet des Medizinrechts

Die Anwälte der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL vertreten vor allem Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach ärztlichen Behandlungs– oder Aufklärungsfehlern.

Das sog. Arzthaftungsrecht bezeichnet denjenigen Teil des Medizinrechts, der die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes bei Pflichtverletzungen gegenüber Patienten regelt. Egal ob ärztlicher Behandlungsfehler oder eine fehlende sowie fehlerhafte Aufklärung im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – das Team von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte betrachtet die persönliche Situation jedes Mandanten individuell und geht hierauf im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollumfänglich ein. Die Anwälte von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte haben zudem umfassende Kenntnisse der Organisation des Gesundheitswesens, der Klinik- und Praxisorganisation sowie des ärztlichen Berufsrechts, was unabdingbar für die erfolgreiche Betreuung medizinrechtlicher Mandate ist.

An SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte können sich Mandanten bereits dann wenden, wenn lediglich nur der Verdacht besteht, dass dem behandelnden Arzt möglicherweise ein Fehler in der ärztlichen Sorgfaltspflicht unterlaufen sein könnte. Dem Mandanten selbst wird es in den meisten Fällen nahezu unmöglich sein, einen vermuteten Behandlungsfehler aufzudecken und nachzuweisen. Um die Mandanten bestmöglich hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens bei einem solchen Verdacht beraten zu können, lassen sich SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte in medizinischen Fragen im Einverständnis mit den Mandanten ärztlich beraten. In dieser Zusammenarbeit fachlicher Kompetenz aus Recht und Medizin kann die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte Sie bestens beraten und vertreten. Zudem ist Frau Rechtanwältin Telioridis aufgrund ihrer Tätigkeit für das Juristische Repetitorium hemmer und ihrer Expertise im Medizinrecht auch mit der Überprüfung und Anfechtung juristischer und medizinischer Prüfungen befasst.

Die Anwälte von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Medizinrechts insbesondere in folgenden Schwerpunkten:

  • Ärztlicher Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler vor, nach und während der Behandlung
  • Dokumentationsfehler
  • Organisationsmängel
  • Mangelnde Hygiene im Krankenhaus und daraus resultierende Erkrankungen
  • Anfechtung medizinischer Prüfungen

„Das Recht des Stärkeren ist das größte Unrecht.“

Marie von Ebner-Eschenbach

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