Göttinger Organspendeskandal: Versicherung muss zahlen
Vor zehn Jahren machte der sog. "Göttinger Organspendeskandal" deutschlandweit Schlagzahlen. Ein Arzt, der für Transplantationen im Göttinger Universitätsklinikum [...]
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In diesem Urteil v. 14.01.2021 (Az. III ZR 168/19) hat der III. Zivilsenat des BGH entschieden, dass ein [...]
Gem. § 630e Abs. 1 und Abs. 2 BGB ist jeder behandelnde Arzt dazu verpflichtet, den Patienten über [...]
In dem hier durch das Oberlandesgericht Rostock (Urteil v. 05.11.2021 - 5 U 119/13) entscheidenden Fall hat die Patientin [...]
Eltern steht bei unterlassenem ärztlichen Hinweis auf mögliche Behinderung des Kindes Schadensersatz zu! Das OLG Karlsruhe hat kürzlich [...]
Die Beweislast bezieht sich sowohl auf das Verschulden des behandelnden Arztes als auch auf den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Arztes und dem Eintritt der Verletzung des Lebens und/oder des Körpers des Patienten. Beweislast bedeutet, dass der Patient im Falle eines Prozesses gegen seinen behandelnden Arzt, die Pflichtverletzung seitens des Arztes selbst nachweisen muss. Da es sich für den Patienten in den meisten Fällen als äußerst schwierig gestalten wird, dem Arzt, ohne jegliches Fachwissen einen ärztlichen Behandlungsfehler nachzuweisen, hat die Rechtsprechung Fallgruppen geschaffen, bei denen dem Patienten Beweiserleichterungen, oft sogar eine Beweislastumkehr zugutekommen kann. Dies bedeutet, dass nicht mehr der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern der Arzt vielmehr seinen vermeintlich begangenen Fehler wiederlegen muss.