
Das sog. Arzthaftungsrecht bezeichnet denjenigen Teil des Medizinrechts, der die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes bei Pflichtverletzungen gegenüber Patienten regelt. Egal ob ärztlicher Behandlungsfehler oder eine fehlende sowie fehlerhafte Aufklärung im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – das Team von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte betrachtet die persönliche Situation jedes Mandanten individuell und geht hierauf im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollumfänglich ein. Die Anwälte von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte haben zudem umfassende Kenntnisse der Organisation des Gesundheitswesens, der Klinik- und Praxisorganisation sowie des ärztlichen Berufsrechts, was unabdingbar für die erfolgreiche Betreuung medizinrechtlicher Mandate ist.
An SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte können sich Mandanten bereits dann wenden, wenn lediglich nur der Verdacht besteht, dass dem behandelnden Arzt möglicherweise ein Fehler in der ärztlichen Sorgfaltspflicht unterlaufen sein könnte. Dem Mandanten selbst wird es in den meisten Fällen nahezu unmöglich sein, einen vermuteten Behandlungsfehler aufzudecken und nachzuweisen. Um die Mandanten bestmöglich hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens bei einem solchen Verdacht beraten zu können, lassen sich SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte in medizinischen Fragen im Einverständnis mit den Mandanten ärztlich beraten. In dieser Zusammenarbeit fachlicher Kompetenz aus Recht und Medizin kann die Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte Sie bestens beraten und vertreten.