
Sollte sich erweisen, dass ein ärztlicher Behandlungs– oder Aufklärungsfehler vorliegt, so kommen in der Rechtsfolge Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht.
Das Schmerzensgeld stellt, wie der Begriff schon sagt eine billige Entschädigung in Geld für aufgrund der Fehlbehandlung erlittene Schmerzen dar. Die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes bemisst sich nach dem Einzelfall und wird von den Gerichten häufig anhand von sog. Schmerzensgeldtabellen ermittelt.
Der Schadensersatz umfasst sowohl den Ersatz der aufgrund der Fehlbehandlung bereits entstandenen Mehrkosten sowie ggf. auch den Ersatz zukünftiger Kosten bzw. Schadensersatzpositionen, welche auf das schädigende Ereignis, also die Fehlbehandlung zurückzuführen sind.