Um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, muss beim Patienten auch ein Schaden entstanden sein. In Betracht kommen z.B. folgende Arten von Schäden:
Behandlungskosten
Weitere Behandlungskosten, die durch den Behandlungsfehler anfallen, wie z.B. weitere OPs, Medikamente usw.
Erwerbsschaden / Verdienstausfall
Schäden, die anfallen, weil der geschädigte Patient nicht mehr in der Lage ist seinem Beruf nachzugehen.
Mehrbedarfsschaden
Kosten für vermehrte Bedürfnisse des Patienten, wie z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Taxifahrten o.ä.
Haushaltsführungsschaden
Ein Schaden, der zustande kommt, weil der geschädigte Patient seinen Haushalt teilweise oder ganz nicht mehr führen kann.