Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes werden von den Gerichten in der Regel sogenannte Schmerzensgeldtabellen zu Rate gezogen. Dies sind Tabellen, in denen bereits von Gerichten zugesprochene Schmerzensgeldbeträge und die dazugehörigen Verletzungsarten aufgelistet sind. Verbindlich sind diese Beträge für das jeweilige Gericht nicht, dienen aber als Referenz. Auch der Zeitfaktor ist zu berücksichtigen (Währungsänderung, Inflation). Dieser wird unter Zuhilfenahme des aktuellen Verbraucherpreisindex bestimmt.