Problematisch stellt es sich für den Patienten häufig dar, den Behandlungsfehler tatsächlich nachzuweisen. Dies insbesondere deshalb, da der Patient in den meisten Fällen gar nicht über das medizinische Fachwissen verfügt, was hierfür erforderlich ist. Deshalb werden in Gerichtsprozessen gerichtliche bestellte Sachverständige beauftragt, die Behandlungsweise des Arztes neutral zu begutachten. Das Ergebnis eines solchen Sachverständigengutachtens ist häufig ausschlaggebend für den Ausgang des Prozesses.