Der Behandlungsvertrag ist ein Vertragstyp, welcher die Vertragsgrundlage des Medizinrechts in Deutschland darstellt. Aus § 630a BGB (sog. vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag) ergeben sich die vertraglichen Pflichten zwischen dem Behandelnden – dem Arzt – und dem Patienten. Außerdem lassen sich hieraus vertragliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ableiten, beispielsweise, wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler begangen wurde.